Um in Dänemark eine gemischte Ehe eingehen und dort dann leben zu können, muss der/die PartnerIn des/r dänischen Staatsbürgers/in mindestens 24 Jahre alt sein.
Zweitens muss die Bindung zu Dänemark stärker als zu einem anderen Land sein.
Eine Hochzeit ist nicht relevant.
Rund 3000 Dänen leben mit ihren Partnern im Exil.