Recht auf Eigentum und Privatschutz oder Recht auf Pressefreiheit und Meinungsäußerung?
Um diese zwei Faktoren geht es im Streit zwischen der EU und der schwedischen Regierung. Denn die EU will das Öffentlichkeitsprinzip Schwedens kippen, das ihren Bürgern das Recht gibt, bei Behörden und Ämtern in sämtliche Akten und Dokumente Einsicht zu nehmen.
In Schweden steht das Öffentlichkeitsprinzip als Teil der Pressefreiheit in der Grundverfassung und gilt als demokratischenr Grundsatz aus zwei Gründen:
a) es geht um kollektive Interessen;
Ein Bürger erlangt durch die Einsicht in die Akten, einen besseren Einblick in staatliche und öffentliche Tätigkeiten und erhält damit größere Kontrollmöglichkeiten.
b) es geht um individuelle Interessen
Ein Bürger wird durch die Einsicht seiner eigenen Akten unabhängig von Behörden und Ämtern; z.B. im Rechtsfragen.
Mal sehen wie sich die schwedische Regierung verhält.
ein allgemeiner Überblick über das Gesetz
Eu will das Öffentlichkeitsprinzip Schwedens kippen
In Deutschland gibt es das Öffentlichkeitsprinzip auch. Allerding gilt es lediglich für die Bundesverwaltung, Personen des öfftlichen Rechts und Parlamentsdiensten.
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